Welche Vorteile kann eine moderne Volkswirtschaft aus der Handelsgerichtsbarkeit ziehen? Das ökonomische Kalkül muss nicht in jedem Rechtsgebiet so unmittelbar offensichtlich sein wie beispielsweise im Kartellrecht. Denn hier entstammen schon Schlüsselkonzepte wie jene des „relevanten Marktes“, des „Marktzutritts“ oder des „Marktverhaltens“ der ökonomischen Sphäre, sodass eine Anwendung von Kartellrecht per se nicht ohne Einbettung in den betreffenden ökonomischen Kontext stattfinden kann.
Doch auch für weniger offensichtliche Anwendungsbereiche ökonomischen Kalküls mag die These gelten, dass jedes rechtliche Handeln oder Unterlassen signifikante wirtschaftliche Auswirkungen nach sich zieht. Konkret sind mit jeder juristischen Entscheidung, unter anderem und gerade in der Handelsgerichtsbarkeit, ökonomische Effizienzwirkungen verbunden. Diese Effizienzwirkungen finden sich in Themen der Gesetzgebung, beim Notariat als Torwächter von Rechtssicherheit bei Register-eintragungen, dem gewerblichen Rechtsschutz sowie in der effizienten Rechtsdurchsetzung. Im vorliegenden Beitrag sollen im Folgenden diese genannten Schnittstellen von Rechts- und Wirtschaftswissenschaft exemplarisch herausgearbeitet werden und als verbindendes Element Effizienzerwägungen in den Mittelpunkt der Analyse gestellt werden.
Zum Download des Originalbeitrages: 300 Jahre Handelsgerichtsbarkeit in Österreich